Die Deutsche Suchtstiftung verfährt bei der Vergabe von Fördermitteln sehr sorgfältig. Es werden alle Projekte und Initiativen, die zur Entstigmatisierung der Suchterkrankung beitragen sollen, ausführlich in Augenschein genommen.
Wir bitten Sie daher, über das Kontaktformular eine Anfrage zu stellen und dabei kurz und formlos Ihre Institution als auch das Ziel und der geplante Zeitraum Ihres Projektes zu beschrieben. Auch können Sie knapp auf den erwarteten Nutzen oder die Wirkung des Projektes eingehen.
Nach Begutachtung durch die Vorstände werden Sie bei einer positiven Rückmeldung gebeten, weitere Informationen zu dem geplanten Vorhaben einzureichen.
Jeder Antrag unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen durch die Deutsche Suchtstiftng besteht daher nicht.
Die Vergabe von Stiftungsmitteln ergeben sich aus §2 "Stiftungszweck" der gültigen Satzung der Deutschen Suchtstiftung.
Vorgehen für die Antragstellung auf Förderung durch die Deutsche Suchtstiftung